04
Mai 2023

Voraussetzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von Betroffenen nach einem Cyber-Angriff

Führt ein Cyberangriff und der regelmäßig damit verbundene Abfluss personenbezogener Daten ins Darknet automatisch in eine Schadenersatzhaftung des angegriffenen Unternehmens nach Art. 82 DSGVO? Jedenfalls diese Frage beantwortet Generalanwalt Giovanni Pitruzzella in seinen am 27.04.2023 veröffentlichten Schlussanträgen zur Rechtssache C‑340/21 mit einem klaren: Nein! Ist das Opfer eines Cyberangriffs vielleicht sogar generell von jeder Schadenersatzhaftung nach Art. 82 DSGVO befreit? Diese Frage beantwortet der Generalanwalt mit einem ebenso deutlichen: Nein! Mag man sich als betroffenes Unternehmen über das erste NEIN noch freuen, sorgt das zweite NEIN sicherlich schon für einen Dämpfer; Ernüchterung muss jedoch aufkommen. wenn man auch die Antworten des Generalanwaltes auf die weiter gestellten Fragen des vorlegenden Gerichts betrachtet.

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01
Jun 2022

Rosinenpickerei geht weiter - Erst gewerbetreibend, jetzt Gewerbeuntersagung, die neuen LUGAS-Dateien und ihre (negativen) Folgen für professionelle Pokerspieler in Deutschland

Auseinandersetzungen und konsequenter Verteidigung des staatlichen Glückspielmonopols in Deutschland, zeichnet sich eine (partielle) Öffnung des Online-Glückspielmarkes ab. Der sog. Glückspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) öffnet das virtuelle Deutschland für private Lizenznehmer. Auch für Online-Poker werden Lizenzen vergeben und stehen z.T. auch bereits kurz vor ihrer Erteilung. Die Teilnahme an Online-Pokerspielen wird so aus dem Graubereich der Legalität in unstreitig zulässige Gefilde gehoben. Sicherlich ein Erfolg für die Glückspielindustrie, aber auf den ersten Blick auch ein Erfolg für alle Spieler. Gedanken zur etwaigen Strafbarkeit der Teilnahme an Online-Glücksspielen aus Deutschland heraus gehören so der Vergangenheit an. So gut dies klingt, Euphorie ist fehl am Platze, denn der GlüStV 2021 sieht zahlreiche Einschränkungen für den „legalen“ Spielbetrieb vor, die vor allem das professionelle Pokerspiel nahezu unmöglich machen.

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23
Nov 2021

Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz - Was es jetzt für Arbeitgeber zu beachten gilt?

Mit der neuen Ausgabe des Bundesgesetzblatts (Teil I Nr. 79, vom 23. November 2021) sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verkündet worden; sie treten am 24.11.2021 in Kraft. Gerade für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bringen die Änderungen Handlungsbedarf mit sich, bei denen auch der Datenschutz zu beachten ist.

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25
Jun 2018

Unterlassungsanspruch bei der Veröffentlichung einer falschen Tatsachenbehauptung auf einem Ärztebewertungsportal

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamm vom 13.03.2018 (Az. 26 U 4/18) wurde in einem Verfügungsrechtsstreit einer Zahnärztin aus Essen gegen das Ärztebewertungsportal Jameda die Veröffentlichung einer falschen Tatsachenbehauptung untersagt, die im Rahmen einer Ärztebewertung erfolgt war.

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29
Mai 2018

BGH: Verwertung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig

Dashcams, d.h. kleine Minikameras, die im Auto auf das Armaturenbrett oder die Frontscheibe geklebt werden, um während der Fahrt den Straßenverkehr aufzunehmen, werden auch in Deutschland immer beliebter.

Inwieweit solche Aufnahmen vor Gericht jedoch als Beweismittel zuzulassen sind, wurde von den Gerichten bislang unterschiedlich beantwortet.

Diese Frage wurde nun vom BGH (Urteil v. 15.05.2018 – VI ZR 233/17) zugunsten des Daschcam-Nutzers entschieden. Nach Ansicht des Gerichts ist grundsätzlich auch eine gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßende Videoaufnahme als Beweismittel im Zivilprozess verwertbar. Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

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22
Mai 2018

Ist die Werbung eines Bieres mit der Angabe „bekömmlich“ zulässig?

Bereits 2012 hat sich der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens (EuGH, Urteil v. 06.09.2012 – C-544/10) mit dem Begriff „bekömmlich“ auseinandergesetzt. Dem Vorabentscheidungsverfahren lag der Streit zugrunde, ob die Bezeichnung eines Weins als „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine „sanfte Säure“ eine „gesundheitsbezogene Angabe“ im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 1924/2006 darstellt, die bei alkoholischen Getränken (> 1,2 Volumenprozent) untersagt ist. Der EuGH kam in dem vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass eine Bezeichnung wie „bekömmlich“, verbunden mit einem Hinweis auf einen reduzierten Gehalt an Stoffen, die von einer Vielzahl von Verbrauchern als nachteilig angesehen werden, als „gesundheitsbezogenen Angabe“ zu qualifizieren ist.

Aktuell hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17. Mai 2018 – I ZR 252/16). entschieden, dass in einer Bierwerbung die Verwendung des Begriffes „bekömmlich“ unzulässig ist.

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22
Mai 2018

BGH-Urteil: Werbeblocker im Internet sind zulässig

Ein Großteil der Onlinemedien ist werbefinanziert. Insbesondere Medien- und Verlagshäuser weisen immer wieder daraufhin, dass Werbeeinnahmen zur Finanzierung der im Regelfall kostenlos bereitgestellten Online-Inhalte zwingend notwendig seien. Demgegenüber gibt es eine zunehmende Anzahl von Nutzern, die sich durch Werbeeinblendungen „genervt“ fühlen.

Unerwünschte Werbung lässt sich technisch durch sog. Werbeblocker unterdrücken. Inwieweit der Einsatz von Werbeblockern zulässig ist, hatte der BGH in einem mit Spannung erwarteten Urteil zu entscheiden (BGH, Urteil v. 19.04.2018, Az. I ZR 154/16).

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23
Aug 2016

Voraussetzungen einer zulässigen Werbung mit Prüfsiegeln

Prüfsiegel und Testergebnisse zählen zu den beliebtesten Werbemitteln, um die Attraktivität eines Produktes zu erhöhen. Sie sollen beim Verbraucher ein gesteigertes Vertrauen in die Produktqualität hervorrufen und damit die Kaufentscheidung zugunsten des Produktes beeinflussen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von nationalen und internationalen Prüfsiegeln. Allerdings sind deren Prüfkriterien oftmals nicht nur unterschiedlich ausgestaltet, sondern liegen für den Verbraucher zumeist auch vollkommen „im Dunkeln“. Der Verbraucher erhält regelmäßig keine Informationen über den genauen Inhalt der Prüfung, sprich welche Kriterien wie untersucht wurden.

Dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21.07.2016 – Az. I ZR 26/15 „LGA tested“) nun einen Riegel vorgeschoben.

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27
Apr 2016

Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

Mit Urteil vom 21.04.2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine lang erwartete Entscheidung in Sachen "Verlegeranteil" an Ausschüttungen der VG WORT verkündet (I ZR 198/13) und die Ausgangsentscheidung des OLG München bestätigt. Nach Ansicht des I. Zivilsenates ist die VG WORT als Vewerwertungsgesellschaft nicht berechtigt, im Rahmen ihrer Ausschüttungen einen pauschalen sog. "Verlegeranteil" zu berücksichtigen und diesen an die Verlage auszukehren; es fehle hier schlicht an einer entsprechenden Rechtsgrundlage im Urheberrechtsgesetz (UrhG), da die gesetzlichen Vergütungsansprüche für die Nutzung verlegter Werke originär kraft Gesetzes allein den Urhebern zustünden. Auch stünden den Verlegern keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu, die von der VG WORT im Namen der Verleger wahrgenommen werden könnten.

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25
Apr 2016

OLG Hamm: Amalgam-Versorgung ist grundsätzlich unbedenklich

„Die Verarbeitung von reinem Quecksilber und der hohe Quecksilbergehalt (etwa 50 %) haben bereits sehr früh eine Diskussion über mögliche Gesundheitsgefährdungen bewirkt, die von der Verwendung von Amalgam als Füllungsmaterial ausgehen könnten. Bereits 1833 brach in den USA nach der forcierten Einführung von Amalgam als Füllmaterial der sogenannte „Amalgamkrieg“ aus, der zu einem zeitweiligen Verbot des Amalgams als Füllmaterial führte. In Deutschland flammte eine ähnliche Diskussion in den 1920er Jahren auf […]“. Diese Schilderung findet sich bei Wikipedia unter dem Stichwort „Amalgamfüllung“.

Die Darstellung gibt im Wesentlichen das laienhafte Verständnis von dieser Versorgungsform wieder. Klar also, dass in der Bevölkerung grundsätzliche Bedenken gegen die Versorgung mit Amalgam bestehen und viele Patientinnen und Patienten dazu übergehen, vorhandene Amalgamfüllungen durch andere Füllstoffe zu ersetzen. „Ein Zusammenhang [von Amalgamfüllungen] mit ernsten Gesundheitsbeschwerden konnte [indes bislang wohl] nicht belegt werden. Eine Quecksilberbelastung ist minimal gegeben, jedoch im nicht messbaren Bereich.“ (Quelle: Wikipedia) Ist die Verwendung von Amalgam in der zahnärztlichen Behandlung also weiterhin de lege artis zulässig? Das OLG Hamm sagt hierzu grundsätzlich JA!

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