Urheber-, Verlags- und Medienrecht

Rechtsgebiet Urheber-, Verlags- und Medienrecht

„Selbst kurze Sätze sind oft lang bedacht. Sie einfach zu kopieren, ist daher nur in den seltensten Fällen zulässig.“

Das Urheberrecht hat vor allem in der Kreativwirtschaft, aber auch bei Softwareunternehmen und Verlagen enorme Bedeutung. Die über das Urheber- und Verlagsrecht vermittelten Rechtspositionen bilden hier oft einen Hauptbestandteil des eigentlichen Unternehmenswertes. Die Urheber- und Verlagsrechte zu begründen, zu verwerten, zu erhalten und zu verteidigen ist daher gerade hier besonders wichtig. Wir unterstützen zahlreiche Verlage, Softwareunternehmen, Werbeagenturen und andere Kreative hierbei.

Rechtsberatung Urheber- und Verlagsrecht

 

  • Vorfeldberatung im Rahmen der Etablierung von Urheber-, Verlags- und Medienrechten – Prüfung des potentiellen Werks auf seine Schutzfähigkeit, insbesondere unter Beachtung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), des Wahrnehmungsgesetzes (WahrnG) und des Verlagsgesetzes (VerlG)
  • Das subjektive Urheberrecht bezeichnet das subjektive und absolute Recht, das die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk schützt.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung urheberrechtlicher Schutzrechte
  • Beratung und Unterstützung in Zusammenhang mit Vertriebsmaßnahmen – Direktmarketing, Call-Center-Verträge, OPT-In-Gestaltung, Telesales, E-Mail- und Telefaxwerbung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Allgemeinen Persönlichkeitsrechten – Allgemeines Zivilrecht, Kunst- und Urhebergesetz, UWG
  • Sicherung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
  • Prüfung, Verhandlung und Erstellung von nationalen und internationalen Nutzungs- und Lizenzverträgen, Übersetzungsverträgen, Herausgeberverträgen, Lektoratsverträgen, Merchandise-Verträgen, AGBs, Arbeits- oder Werkverträgen, Darstellerverträgen, Datenschutzerklärungen, usw.
  • Prüfung, Verhandlung und Erstellung nationaler wie internationaler Verlagsverträge
  • Beratung zu Fragen der Buchpreisbindung
  • Beratung zu Fragen des Werktitel- und Markenschutzes
  • Projektbegleitung und Projektbetreuung – Prüfung allgemeiner Persönlichkeitsrechte, Bildrechte usw.
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Mitarbeiter-Schulungen und Seminare zum Thema Urheber-, Verlags- und Medienrecht
  • Gutachterstellung zu urheberrechtlichen Fragestellungen

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