Gesundheitsrecht
Wir verstehen das Gesundheitsrecht als komplexen rechtlichen Bereich, der über das klassische Medizinrecht hinausgeht. Tangiert sind alle Akteure im Gesundheitswesen – vom Arzt, Zahnarzt, Apotheker bis hin zum Krankenhausträger, zur Industrie und zum Gesundheitshandwerk. Rechtliche Beratung in einem vernetzten Gesundheitsbereich darf nicht isoliert erfolgen. Erforderlich ist vielmehr die Wechselwirkung von unterschiedlichen Rechtsmaterien - z. B. von Wettbewerbs- und Sozialrecht – zu berücksichtigen.
Gesundheitsrecht - Beratungsschwerpunkte
- Berufsrecht der Heilberufe
- Approbations- und Zulassungsrecht / Ermächtigungen
- Werbe-, Wettbewerbsrecht der Heilberufe, Heilmittelwerberecht
- Heil- und Hilfsmittelrecht
- Vergaberecht im Gesundheitsmarkt/innovative Versorgungsmodelle im ambulanten/ stationären Bereich
- Rechtsfragen der Telemedizin
- Kooperationsmodelle für Angehörige der Heilberufe (Partnerschaftsverträge, Apparate- und Laborgemeinschaften, Zweigpraxen)
- Praxisabgabe / -kauf
- Praxisauseinandersetzungen/Schlichtungen
- Ärztliches- und zahnärztliches Gebührenrecht / Probleme mit Erstattungsstellen/ Mahnwesen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen/ HVM-Kürzungen
- Arbeitsrecht der Heilberufe/Chefarztvertragsrecht
- Vergaberecht im Gesundheitsmarkt
